Courtageabrechnung
Selbstverständlich erwarten Sie von Ihrem Maklerpool eine schnelle, zuverlässige und fehlerfreie Courtageabrechnung.
Wie gehen wir bei der FiNet mit diesem sensiblen Thema um?
Der Stichtag für die Abrechnung aller Courtagen, die im laufenden Monat von den Gesellschaften mit uns abgerechnet wurden, ist so festgelegt, dass die Auszahlung an die Partner spätestens am drittletzten Bankarbeitstag erfolgt. Damit werden deutlich mehr als 90 % der von den Gesellschaften mit uns abgerechneten Courtagen noch im gleichen Monat mit unseren Partnern abgerechnet. Damit entsteht Ihnen in der Zusammenarbeit mit uns kein nennenswerter Liquiditätsnachteil – ein insbesondere in der Gründungsphase wichtiger Aspekt.
Nebenbei sei bemerkt: Tägliche Courtageabrechnung ist für uns kein Thema, da der typische FiNet-Partner über ein erfolgreiches Geschäftsmodell verfügt und im Wesentlichen in Jahrescourtageumsätzen kalkuliert. Wer als Finanzmakler „von der Hand in den Mund lebt˝, sollte einen anderen Pool wählen.
Auch bei der Courtageabrechnung legen wir größten Wert auf eine hohe Transparenz und persönliche Dienstleistung. Über unser Partnerportal haben Sie Zugriff auf umfassende Informationen zu den Berechnungsgrundlagen aller Tarife, z. B. Bewertungs- und Produktfaktoren, maximale Anrechnungsdauern oder Stornohaftungszeiten. Für Rückfragen und Reklamationen stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Courtageabrechnungsteams selbstverständlich persönlich zur Verfügung.
Neben den hohen Grundcourtagen in allen Sparten erhalten FiNet-Partner ab bestimmten Umsatzgrößenordnungen zusätzlich attraktive Spartenbonifikationen. Selbstverständlich beteiligen wir uns an den – wenngleich seltenen – Courtagerückbelastungen im Stornofall mit dem gleichen Anteil, mit dem wir an der Courtagegutschrift partizipiert haben.
Auf Wunsch erhalten FiNet-Partner, die bestimmte Umsatz- und Zugehörigkeitsvoraussetzungen erfüllen, eine umfassende und rechtssichere Abtretungserklärung als Zusatz zum Partnervertrag. Damit könnten diese im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz ihres Pools umfassende Rechte an ihren Beständen geltend machen, die über die Regelungen im eigentlichen Partnervertrag nochmals deutlich hinausgehen.