Häufig gestellte Fragen an Ihren Maklerpool und die Antworten der FiNet AG
1. Ist die Form der rechtlichen Anbindung die eines Handelsvertreters gemäß § 84 HGB oder die eines selbstständigen Handelsmaklers gemäß § 93 HGB?
Eine Anbindung an die FiNet AG geschieht ausschließlich in Form des Handelsmaklers gemäß § 93 HGB. Nur dieser Status sichert dem Partner umfassenden Kundenschutz sowie das vollständige Recht an allen vermittelten Verträgen und damit die Möglichkeit zum nachhaltigen Aufbau einer selbstständigen wirtschaftlichen Existenz. Darüber hinaus bietet diese Form der Zusammenarbeit dem Finanzmakler – trotz umfassender Unterstützung – den größtmöglichen Freiheitsgrad für sein unternehmerisches Handeln.
2. In welchem Umfang erhält der Finanzmakler Unterstützung bei Bestandsübertragungen?
Neugeschäft wird von allen Pools und Vertrieben sehr gerne angenommen – die Bedeutung der Dienstleistung Bestandsübertragung wird dagegen sehr unterschiedlich gesehen.
Da die FiNet ausschließlich mit langjährig berufserfahrenen Versicherungs- und Finanzmaklern zusammenarbeitet, hat dieses Thema bei uns einen hohen Stellenwert. Wir haben umfassendes Know-how zu allen Formen von Bestandsübertragungen – sowohl mit als auch ohne Freigabe des Vormaklers – und bieten unseren Partner dazu einen Rund-um-Service.
3.Ist das Leistungsversprechen des Pools plausibel und kann es mit einer angemessenen Mitarbeiterzahl in Relation zur Anzahl der angeschlossenen Poolpartner bzw. dem Geschäftsvolumen belegt werden?
Die FiNet beschäftigt mehr als 60 Mitarbeiter, um aktuell ca. 430 angeschlossene Versicherungs- und Finanzmakler umfassend und persönlich zu unterstützen und zu betreuen. Diese Relation ist marktführend und unterstreicht unseren Anspruch an eine hohe Dienstleistungsqualität. Betriebswirtschaftlich vertretbar ist diese Konstellation aufgrund der hohen Pro-Kopf-Umsätze der uns angeschlossenen Partner.
4. Wie qualifiziert und erfolgreich ist das Netzwerk der angeschlossenen Poolpartner?
FiNet-Partner verfügen im Durchschnitt über deutlich mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Versicherungs- und Finanzmakler, ca. 85 % verfügen über eine akademische Ausbildung, viele Kollegen waren vorher bei Banken beschäftigt. Eine Vielzahl erfolgreicher Geschäftsmodelle, hohe Pro-Kopf-Umsätze sowie eine von produktgebenden Gesellschaften als außergewöhnlich gut bewertete Qualität des Geschäftes kennzeichnen das Niveau des Netzwerkes.
5. In welchem Umfang bestehen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten?
Über die FiNet Academy GmbH bieten wir unseren Partnern ein praxisnahes Aus- und Weiterbildungsangebot an, das auf die speziellen Anforderungen unabhängiger Vermittler in der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche zugeschnitten ist.
Kooperationen mit der Deutschen Maklerakademie (DMA) und der privaten Hochschule European Business School (EBS) – bei beiden Anbietern können unsere Partner zum Vorzugspreis buchen – sowie die Einbindung externer Referenten sichern ein breites Themenspektrum sowie die hohe Qualität der angebotenen Inhalte. Seminare und Workshops werden regelmäßig sowohl zentral in Marburg als auch dezentral an mehreren Standorten in Deutschland angeboten, ergänzt um eine Vielzahl von Onlineschulungen.
6. Wie sind die Eigentumsverhältnisse des Maklerpools?
Wenn für einen Versicherungs- und Finanzmakler das Thema nachhaltige Unabhängigkeit wichtig ist, wird er sich zwangsläufig für die Eigentumsverhältnisse bei „seinem“ Maklerpool interessieren.
Die FiNet AG ist in diesem Zusammenhang vorbildlich aufgestellt:
Das Grundkapital der FiNet AG verteilt nahezu ausschließlich auf zugehörige Finanzmakler und deren Familienangehörige sowie Mitarbeiter. Keiner der knapp 200 Aktionäre verfügt über eine Sperrminorität. FiNet-Partnern wird bei Kapitalerhöhungen regelmäßig die Möglichkeit eingeräumt, sich als Aktionär zu beteiligen. Dadurch haben alle Partner die Möglichkeit, durch aktive Mitbestimmung Einfluss auf strategische Unternehmensentscheidungen zu nehmen.
7. Wie wird die Sicherheit der Courtagen gewährleistet?
Zu Recht haben Versicherungs- und Finanzmakler an einen Pool die Anforderung, die ihnen zustehenden Courtagen sicher und zuverlässig zu erhalten und möchten darüber hinaus im Falle einer Insolvenz des Pools keinen Courtageausfall hinnehmen.
Die FiNet hat seit ihrer Gründung ein hohes Eigenkapital, zuletzt ca. 1,5 Mio. Euro. Jährliche gedruckte Geschäftsberichte sowohl für Aktionäre und Partner sowie sehr umfangreiche Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger schaffen eine hohe Transparenz des unternehmerischen Handelns. Darüber hinaus erhalten FiNet-Partner, die bestimmte Umsatz- und Zugehörigkeitsvoraussetzungen erfüllen, eine umfassende und rechtssichere Abtretungserklärung als Zusatz zum Partnervertrag, um im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz ihres Pools umfassende Rechte an ihren Beständen geltend machen zu können, die über die Regelungen im eigentlichen Partnervertrag nochmals deutlich hinausgehen.
8. Wie bewerten unabhängige Dritte die Leistung und Positionierung des Pools?
Die FiNet hat sich im Jahr 2009 – zusammen mit zwei weiteren Maklerpools – erstmals dem Ratingverfahren der Assekurata unterzogen. In dem umfassenden Rating wurden die drei Teilbereiche Maklerorientierung, Maklerzufriedenheit und Solidität untersucht und bewertet. Die FiNet erhielt im Jahr 2009 und im Folgerating im Jahr 2010 die Gesamtbewertung „sehr gut“.
9. Über welche fachliche Ausbildung und Berufserfahrung verfügen die Mitglieder der Geschäftsleitung?
Markus Neudecker, Jahrgang 1974, war nach Abschluss seines Studiums der Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften zunächst als Referent des Vorstandes für die Mannesmann AG, später als Senior Financial Consultant, Trainer und Vertriebscoach bei der MLP Finanzdienstleistungen AG tätig. In den Jahren 2003 bis 2007 war er geschäftsführender Gesellschafter der Assego GmbH, einer Sozietät für Unternehmens- und Finanzplanung in Bonn, und baute ein Beraternetzwerk an verschiedenen Standorten auf. Markus Neudecker gehörte von 2003 bis 2007 dem Aufsichtsrat der FiNet AG an und wurde zum 01.01.2008 in den Vorstand der Gesellschaft berufen. Er ist verheiratet und hat ein Kind.
10. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Beendigung der Zusammenarbeit?
FiNet-Partnern wird sowohl während als auch für den Fall der Beendigung der Zusammenarbeit umfassender Kundenschutz- und Vertragsschutz garantiert. Der Partner hat selbstverständlich das Recht, die von ihm betreuten Verträge in den Eigenbestand zu übernehmen oder auf einen anderen Maklerpool zu übertragen. Sollten zum Beendigungszeitpunkt noch unverdiente Courtagen bestehen (und das Courtageausfallrisiko bei der FiNet verbleiben), sind diese anteilig zu besichern. Der ausscheidende Partner erhält alle Vertragsdaten und kann das genutzte Kunden- und Vertragsverwaltungsprogramm zu günstigen Konditionen weiternutzen.