Unterlagen

Natürlich versuchen wir den formalen Aufwand zu Beginn unserer Zusammenarbeit für Sie möglichst gering zu halten. Allerdings kommen auch wir nicht umhin, die in unserer Branche grundsätzlich notwendigen Unterlagen von Ihnen einzufordern.

 

Neben dem Partnervertrag mit allen Anlagen sind dies insbesondere Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, die Gewerbeanmeldung, die Erlaubnis nach § 34d (ggf. § 34c) GewO sowie ggf. einen Handelsregisterauszug.

 

Die vollständige Übersicht der für eine Zusammenarbeit benötigen Unterlagen und Anlagen finden Sie hier.

 

Für Fragen rund um das Thema Anbindung und Unterlagen steht Ihnen unser Team Partnerservice sehr gerne zur Verfügung.