nachfolgeplanung: der nächste schritt worauf sollte man achten schwerpunkt nachfolgeplanung und notfallkoffer: frühzeitig passende strategie festlegen nächster schritt: nachfolgeplanung nicht nur die erstellung des notfallplans, sondern auch das prinzipielle thema nachfolgeplanung fordert einen regelmäßigen check des unternehmens als ganzes ein. zusätzlich zu den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen bewertungen bedeutet dies nicht weniger als das potenzial des eigenen kundenstamms (wie altersdurchschnitt, vertragsdichte, ertrag pro kunde, neugeschäftskennzahlen, struktur des kunden- stamms, umsatzentwicklung des unternehmens, dauer der bestandsprovisionen, stornorisiken aus abschlussprovisionen, aufteilung des investment-, versicherungs- beziehungsweise baufinanzierungs- geschäfts u.v.m.) umfassend zu analysieren. längst geht es bei der ermittlung des unternehmens- wertes inzwischen um weitaus mehr als das hervorheben der reinen bestandscourtage. statt- dessen sind solide bilanzen und speziell nachhaltige unternehmensergebnisse bestimmende faktoren. es zeigt sich: makler sollten sich frühzeitig mit der entsprechenden nachfolgeplanung beschäftigen – nicht nur, um sich den anspruch zu erfüllen, das eigene lebenswerk in gute hände zu übergeben. experten informieren immer wieder, dass ein solcher prozess durchaus zwischen 3 bis 5 jahren dauern kann. wer unter zeitdruck agieren muss, darf mutmaßlich mit nachteilen wie abschlägen beim verkauf rechnen. weiter sollte sich ein makler nicht nur auf eine lösung fokussieren. nebst der handhabe einen eigenen makler – etwa aus der eigenen familie – als nachfolger „aufzubauené, bietet sich der verkauf des gesamten oder teilweisen bestands an. gut beraten sind makler, beim verkauf eines einzelunternehmens oder einer ohg, kg, bgb-gesellschaft einerseits rechtliche hürden (datenschutzrechtliche barrieren mit blick auf die übermittlung der kundendaten) zu wahren sowie steuerliche konstellationen bei der kaufpreis- gestaltung zu berücksichtigen. sofern der makler als juristische person (ag, gmbh oder ug) firmiert ist, bietet sich überdies der verkauf des maklerunter- nehmens inklusive bestand an. dieser weg bietet mit blick auf die steuerrechtliche behandlung wie kundenübergabe durchaus vorteile. eine vorherige „umfirmierungé von einzelunternehmung auf makler- gmbh (mitsamt übertragung der vereinbarungen von einzelunternehmung auf die „neue firmaé) ist indes mit viel aufwand verbunden. abseits davon, ob das eigene berufliche lebenswerk als ganzes oder in teilen übertragen werden soll, sind zudem – im einklang mit den schlagworten kundenbestand, bestandsverwaltung und it – optimal organisierte und bestenfalls digitalisierte betriebs- abläufe wichtig für verkauf oder übergabe. leitz- ordner und hängeregister zur ausschließlichen archivierung zählen indes nicht als merkmal eines technisch modern aufgestellten büros und verringern aller wahrscheinlichkeit nach den unternehmenswert. regulation als verkaufschance zweifelsfrei geht die demografische entwicklung an maklern nicht vorbei. während die anzahl der älteren makler und somit das durchschnittsalter der vermittlerschaft fortwährend ansteigt, fehlt es auf- grund bekannter regulationshürden an passendem maklernachwuchs. folglich geht der markt einerseits davon aus, dass das bestandsangebot steigt, währen- dessen die nachfrage danach aufgrund fehlendem maklernachwuchs sinkt. dem prinzip des markt- gleichgewichts folgend würde dies tendenziell einen