Häufig gestellte Fragen und die Antworten der FiNet
1. Ist die Form der rechtlichen Anbindung die eines Handelsvertreters gemäß
§ 84 HGB oder die eines selbstständigen Handelsmaklers gemäß § 93 HGB?
Eine Anbindung an die FiNet AG geschieht ausschließlich in Form des Handelsmaklers gemäß § 93 HGB. Nur dieser Status sichert dem Partner umfassenden Kundenschutz sowie das vollständige Recht an allen vermittelten Verträgen und damit die Möglichkeit zum nachhaltigen Aufbau einer selbstständigen wirtschaftlichen Existenz. Darüber hinaus bietet diese Form der Zusammenarbeit dem Finanzmakler – trotz umfassender Unterstützung – den größtmöglichen Freiheitsgrad für sein unternehmerisches Handeln.
2. In welchem Umfang erhält der Finanzmakler Unterstützung bei Bestandsübertragungen?
Neugeschäft wird von allen Pools und Vertrieben sehr gerne angenommen – die Bedeutung der Dienstleistung "Bestandsübertragung" wird dagegen sehr unterschiedlich gesehen. Da die FiNet ausschließlich mit langjährig berufserfahrenen Versicherungs- und Finanzmaklern zusammenarbeitet, hat dieses Thema bei uns einen hohen Stellenwert. Wir verfügen über umfassendes Know-how zu allen Formen von Bestandsübertragungen und bieten unseren Partnern dazu den kompletten Service an. Eine Bestandsübertragung ist somit in den meisten Fällen innerhalb von wenigen Wochen erfolgreich abgeschlossen.
3. Ist das Leistungsversprechen des Pools plausibel und kann es mit einer angemessenen Mitarbeiterzahl in Relation zur Anzahl der angeschlossenen Poolpartner bzw. dem Geschäftsvolumen belegt werden?
Die FiNet beschäftigt rund 45 Mitarbeiter, um die angeschlossenen Versicherungs- und Finanzmakler umfassend und persönlich zu unterstützen und zu betreuen. Diese Relation ist marktführend und unterstreicht unseren Anspruch an eine hohe Dienstleistungsqualität.
4. Wie qualifiziert und erfolgreich ist das Netzwerk der angeschlossenen Poolpartner?
FiNet-Partner verfügen im Durchschnitt über deutlich mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Versicherungs- und Finanzmakler, circa 85 Prozent verfügen über eine akademische Ausbildung, viele Kollegen waren vorher bei Banken beschäftigt. Eine Vielzahl erfolgreicher Geschäftsmodelle, hohe Pro-Kopf-Umsätze sowie eine von produktgebenden Gesellschaften als außergewöhnlich gut bewertete Qualität des Geschäftes kennzeichnen das Niveau des Netzwerkes.
5. In welchem Umfang bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten?
FiNet ist akkreditierter Bildungsdienstleister der Brancheninitiative gut beraten. Den FiNet-Partnern steht ein IDD-konformes Weiterbildungsangebot mit praxisnahen und auf die speziellen Anforderungen unabhängiger Vermittler in der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche zugeschnittenen Inhalten zur Verfügung. Verbindungen zu branchenspezifischen Bildungsanbietern sowie die Einbindung interner und externer Spezialisten und Referenten sichern ein breites Themenspektrum sowie die hohe Qualität der angebotenen Inhalte. Seminare, Expertentage und Workshops werden regelmäßig sowohl zentral in Marburg als auch dezentral an mehreren Standorten in Deutschland angeboten, ergänzt um eine Vielzahl von Onlineschulungen.
6. Wie sind die Eigentumsverhältnisse des Maklerpools?
Wenn für einen Versicherungs- und Finanzmakler das Thema nachhaltige Unabhängigkeit wichtig ist, wird er sich zwangsläufig für die Eigentumsverhältnisse bei "seinem" Maklerpool interessieren. Die FiNet AG ist in diesem Zusammenhang vorbildlich aufgestellt: Das Grundkapital der FiNet AG verteilt sich nahezu ausschließlich auf zugehörige Finanzmakler und deren Familienangehörige sowie Mitarbeiter. Keiner der Aktionäre verfügt über eine Sperrminorität. FiNet-Partnern wird regelmäßig die Möglichkeit eingeräumt, sich als Aktionär zu beteiligen. Dadurch haben alle Partner die Möglichkeit, durch aktive Mitbestimmung Einfluss auf strategische Unternehmensentscheidungen zu nehmen.
7. Wie wird die Sicherheit der Courtagen gewährleistet?
Zu Recht haben Versicherungs- und Finanzmakler an einen Pool die Anforderung, die ihnen zustehenden Courtagen sicher und zuverlässig zu erhalten und möchten darüber hinaus im Falle einer Insolvenz des Pools keinen Courtageausfall hinnehmen. Die FiNet hat seit ihrer Gründung ein hohes Eigenkapital. Jährliche Geschäftsberichte sowohl für Aktionäre und Partner sowie sehr umfangreiche Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger schaffen eine hohe Transparenz des unternehmerischen Handelns.
8. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Beendigung der Zusammenarbeit?
FiNet-Partnern wird sowohl während als auch für den Fall der Beendigung der Zusammenarbeit umfassender Kundenschutz und Vertragsschutz garantiert. Der Partner hat selbstverständlich das Recht, die von ihm betreuten Verträge in den Eigenbestand zu übernehmen oder auf einen anderen Maklerpool zu übertragen. Sollten zum Beendigungszeitpunkt noch unverdiente Courtagen bestehen (und das Courtageausfallrisiko bei der FiNet verbleiben), sind diese anteilig zu besichern. Der ausscheidende Partner kann alle Vertragsdaten aus dem Kunden- und Vertragsverwaltungsprogramm runterladen.