Das FiNet Fachteam Personenversicherung unterwegs
im Gepäck: „fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung“ – „Das Duo – Lebenslange Krankenversicherungsbeiträge und
lebenslange Altersvorsorge“ – „Lernen aus Erfahrung – die
Risikovorprüfung“
Auf unserer diesjährigen FiNet-vor-Ort-Tour haben wir uns vom Fachteam aktiv mit unseren Beratern über fehlende Zähne ausgetauscht, Eindrücke gesammelt und unter schiedliche Wahrnehmungen diskutiert. Zusammenfassend haben wohl alle Teilnehmer – auch wir vom Fachteam – einige interessante Erkenntnisse aus den Runden in Berlin, Düsseldorf, Ingolstadt, Kassel und Mannheim mitgenommen.
25, 36 fehlen, 21 Implantat
Was sind eigentlich fehlende Zähne im Sinne der Zahnzusatzversicherungsanträge im Jahr 2024? Die bemerkenswertesten Einsichten möchten wir gern mit Ihnen teilen. Die Zahnzusatzversicherung ist über den gesamten Markt gesehen ein sehr schnelllebiger Bereich mit Blick auf die Produkte, die Antragsfragen, die Votierung, aber auch die Versicherungsfähigkeit. Ein Vertragsabschluss ist bei bis zu 3 fehlenden Zähnen und auch bei angeratener, beabsichtigter oder bereits begonnener Behandlung durchaus möglich. Wichtig ist hierbei jedoch zu wissen, dass für bereits begonnene Behandlungen kein Versicherungsschutz besteht, der Versicherer also i. d. R. keine Leistung für eine laufende Behandlung erbringt. Es wird aber für alle zukünftig anfallenden Behandlungen Versicherungsschutz angeboten.
Fehlende Zähne hingegen, für die keine Behandlung angeraten oder beabsichtigt ist, können durchaus erschwerungsneutral oder mit festen oder prozentualen Risikozuschlägen mitversichert werden. Für künftig erforderliche Behandlungen kann also Versicherungsschutz vereinbart werden. Tarife, die im Antrag keine Fragen zu fehlenden Zähnen oder angeratenen Behandlungen stellen, sind daher auch mit Vorsicht zu betrachten. Meist ist hier ein bedingungsgemäßer Ausschluss des Versicherungsschutzes vereinbart, über den der Antragsteller ausdrücklich informiert werden sollte. Ob und inwieweit der Versicherungsschutz für den Antragsteller trotzdem sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Ein Kaleidoskop
Auch bei der Betrachtung der Vor- und Nachteile von 3 Vorsorgemodellen – Beitragsentlastungstarif der Krankenversicherung, Basisrente über Schicht 1 und private Rente aus Schicht 3 – zur Finanzierung der lebenslang fällig werdenden Krankenversiche rungsbeiträge konnten einige neue Erkenntnisse gewonnen werden. Bei der Einzelbetrachtung der steuerlichen und sozialen Aspekte, aber auch hin sichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten der Ver träge, also der Flexibilität, kamen die Teilnehmer durchaus zu ganz anderen Ergebnissen als in der individuellen Kundenbetrachtung. Unter Berücksichtigung der individuellen Situation, wie beispielsweise Berufsstatus (Arbeitnehmer oder Selbstständige), aber auch Familienstatus (ledig oder verheiratet) sowie die Einkommenssituation, spielte der Aspekt „zweckgebunden“ eine ganz andere Rolle.
Der Arbeitgeberzuschuss hingegen, der bei einem Arbeitnehmer möglicherwei se einen bis zu 50%igen Zuschuss zum Bei trag bedeutet, ist für einen Selbstständigen absolut uninteressant. In der steuerlichen Betrach tung gibt es viele individuelle Bewertungen, die im Einzelfall nur mit einem Steuerberater erörtert wer den können. Die Vorteile der Krankenversicherung in der Beitrags- und Leistungsphase sind hier allerdings für alle Steuerzahler positiv zu bewerten.
Lernen aus Erfahrung
Aus der Fallbetrachtung der Risikovorprüfungen haben ganz sicher alle Teilnehmer aus der Vielzahl von Punkten mindestens einen Punkt für sich und ihre eigene Praxis mit nach Hause genommen, soviel sei vorweggenommen. Anhand einer Auswahl von realen Risikovoranfragen, die FiNet-Berater über die FiNet gestellt haben, wurden alle Berater mit ins Boot geholt und haben Erkenntnisse gesammelt.
Ziel dieses Austausches war es, den Gedanken „des notwendigen Übels der Risikovoranfrage“ hin zum Gedanken „des Experten, der mit dankbaren Kunden zusammen arbeitet“ zu transformieren. Begleitet wurde dieser Gedankenansatz mit einem FiNet-Leitfaden für den professionellen „Beratungsablauf mit Risikoprüfung“, den alle Teilnehmer erhielten. Wie diese Veränderung gelingt und wie Berater mit nur wenigen Schritten in der Risikovorprüfung in diese Richtung steuern können, wurde mit Tipps und Tricks lebendig und teilweise in aktiven Diskussionen erörtert.
Über Aussagen der Kunden zu ihrem Gesundheitszustand und ihre Hobbys, in denen sich viele Berater wiederfanden, wurde durchaus auch herzhaft gelacht. Hierzu nur ein Beispiel, das sicher jeder der Leserinnen und Leser schon einmal erlebt hat. Die Frage nach dem Gesundheitszustand wird von Kunden oft beantwortet mit: „Ich habe nichts“. Beim Ausfüllen einer Gesundheitserklärung oder bei konkreten Nachfragen stellt sich dann heraus, dass für einen normalen Blutdruck die Einnahme eines Betablockers erforderlich ist.
Zwei absolut konträre Antworten, die für die Risikoprüfung in der Kranken- und Lebensversicherung durchaus große Auswirkungen haben. Aber auch das Hobbyrisiko in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat Auswirkungen auf die Annahmeentscheidung des Lebensversicherers. Eine Kundenaussage wie „Ich gehe ein bisschen klettern“ stellt sich beispielsweise als „bouldern im Wettkampf“ heraus. Beide Tatsachen führen in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterschiedlichen Annahmeentscheidungen. Zusammenfassend konnten alle Teilnehmer aus den drei „Gepäckstücken“ des Fachteams Personenversicherung ganz unterschiedliche, aber für den Alltag sehr hilfreiche und fachlich lehrreiche Erkenntnisse gepaart mit einer Portion Spaß mit nach Hause nehmen.
Wir freuen uns auf viele weitere tolle FiNet-Veranstaltun gen.
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